Grundsätze der Behandlung, Honorar und Abrechnung

Heilpraktiker sind der Gesundheit und dem Wohle des Menschen verpflichtet. Naturheilkundliche Heilverfahren und Methoden sind zum großen Teil wissenschaftlich/schulmedizinisch nicht anerkannt.

Die Kosten für meine Heilpraktiker-Leistungen:

Recall Healing® Online-Konsultation Dauer 60-90 min: 126,00 €.

Beratung zu Gesundheitsthemen allgemein telefonisch 30-60 min: 55,00 €.

Für weitere Leistungen oder Anliegen fragen Sie gerne an.

Das Honorar ist am Tag der Konsultation/Beratung fällig. Sie erhalten im Anschluss eine entsprechende Rechnung.

(brutto=netto - Heilpraktiker sind nach § 4 Nr. 14 UstG von der Umsatzsteuer befreit).

Auf welcher Basis finden unsere Termine statt?

Ich biete Ihnen meine Termine für eine Konsultation/Beratung ausschließlich online im persönlichen Gespräch via Telefonanruf, Zoom, WhatsApp, Telegram, Skype oder Signal an.

Für eine Terminanfrage nutzen Sie bitte mein Kontaktformular.

Für Telefonanrufe hinterlassen Sie bitte Ihre Nachricht auf der Mailbox oder senden Sie mir eine Whats App Nachricht.

Werden die Kosten für die Behandlung von den Krankenkassen übernommen?

Im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen sind die Kosten für Heilpraktiker-Leistungen nicht verankert. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben.

Bei Erstattungsansprüchen der Behandlungskosten z.B. bei Mitgliedern privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherten und beihilfeberechtigten Patienten, sind Erstattungsverfahren gegenüber der jeweiligen Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses von 1985 beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.

Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

Heilpraktiker dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

Die behandlungsrelevanten persönlichen Angaben und medizinischen Befunde des Patienten werden in einer Patientenkartei erhoben und gespeichert.

Siehe Datenschutzerklärung

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